GESETZLICHE VORGABEN FÜR RDKS
Grundsätzlich gilt seit 1. November 2014: RDKS müssen laut EU-Verordnung ab Werk vom Fahrzeughersteller eingebaut sein.
Die EU-Verordnung schreibt allerdings nicht vor, welches Reifendruckkontrollsystem verbaut sein muss. Zulässig sind damit sowohl direkte als auch indirekte Systeme. Voraussetzung ist jedoch, dass sie die Vorgaben und Bedingungen der ECE-R 64 erfüllen. Nach ECE-R 64 ist nur die Funktionalität vorgeschrieben, jedoch nicht, ob diese durch einen Original-Sensor oder durch einen Nachrüst-Sensor gewährleistet wird.
Wichtig: Gemäß der EU-Richtlinie 2014/45/EU, die ab dem 20. Mai 2018 in Kraft tritt, wird ein offsichtlich nicht funktionstüchtiges Reifendruckkontrollsystem (RDKS/TPMS) bei der Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel eingestuft.